Beginn
Do., 21.01.2027,
18:30 - 20:00 Uhr
Die Menschen in Deutschland werden heute älter als je zuvor. Mit der hohen Lebenserwartung steigt aber auch das Risiko, dass man irgendwann womöglich nicht mehr in seiner gewohnten heimischen Umgebung wohnen kann, sondern in ein Pflegeheim ziehen muss. Im Saarland sind die Pflegeheimkosten bzw. die Eigenanteile der Bewohner besonders hoch. In den meisten Fällen reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und das laufende monatliche Einkommen nicht aus, um die Heimkosten voll abzudecken. Was ist dann? Was für Eigenvermögen müssen die Pflegeheimbewohner für die Heimkosten aufwenden bzw. einsetzen und was für Vermögen können sie als Schonvermögen behalten? Wann müssen Kinder oder sonstige Angehörige für die ungedeckten Heimkosten als Unterhalt aufkommen? Wann muss das Sozialamt die ungedeckten Heimkosten übernehmen? Welche Möglichkeiten bestehen, Vermögen schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen, um zu vermeiden, dass das Vermögen im Alter für die Heimkosten aufgezehrt wird, andererseits die Übertragenden abgesichert sind? Diese Fragen beantwortet RA Daniel Jung und gibt wichtige Informationen zu diesem hochaktuellen Thema, das früher oder später die meisten von uns betrifft. Die Teilnehmenden erhalten ein ausführliches und weiterführendes Skript zum Thema.